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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werbetechnik-Röckel GbR, Hintere Dorfstraße 25, Allgemeines

Sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen, Angebote und sonstige vertraglichen Vereinbarungen von Werbetechnik Röckel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die von
Werbetechnik Röckel nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil.

Das gilt auch für den Fall, dass abweichenden Bedingungen des Kunden seitens Werbetechnik Röckel nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

·         Angebote, Preise, Vertragsschluss

Alle Angebote von Werbetechnik Röckel sind grundsätzlich freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben zu Preisen und Leistungen sowie dergleichen verstehen sich als Richtwerte und sind mithin unverbindlich. Verbindlich sind derartige Angaben in dem Fall, dass im Vertrag ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager und in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden deutschen Mehrwertsteuer. Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen werden von Werbetechnik Röckel wahlweise durch Auftragsbestätigung in Textform (z.B. Email/Fax/Brief) oder durch Auftragslieferung angenommen.

Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande.

Lieferung, Gefahrtragung und Verzug

Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber Werbetechnik Röckel nicht

geltend gemacht werden.

Werbetechnik Röckel ist zu Teillieferungen berechtigt,ohne dass es einer

Zustimmung des Kunden bedarf, wenn dies dem Kunden zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.

 

·       
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser Unternehmer ist; in diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen.

Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackungen werden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung.

Werbetechnik Röckel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,Lieferungen im

Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zwei-wöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er
Werbetechnik Röckel zunächst eine Frist zur Nachlieferung von mindestens


drei Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung

ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Kunden bei Werbetechnik Röckel eingeht.

Schadensersatzansprüche gegen Werbetechnik Röckel sind nur dann gegeben,

falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden

von Werbetechnik Röckel beruht.

Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden haftet Werbetechnik Röckel bei etwaigen Beschädigungen oder im Falle des Untergangs von Waren nur für

Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit.

bei etwaigen Beschädigungen oder im Falle des Untergangs von Waren nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Abnahme der von PPS. vertraglich zu erbringenden Leistung ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme des Kunden ist PPS. berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Kunde ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.

 

·         Kaufpreis, Zahlung und Aufrechnung

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bar, ansonsten 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist
Werbetechnik Röckel vorbehaltlich der

Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent, wenn der Kunde Unternehmer ist, bzw. 5 Prozent, wenn der Kunde Verbraucher ist, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, es sei denn Werbetechnik Röckel

weist eine höhere Belastung nach.

Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von Werbetechnik Röckel
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.


·       Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher,  gegenüber Werbetechnik Röckel dem Kunden zustehender Forderungen im Eigentum von PPS.

Der Kunde ist auf Verlangen von Werbetechnik Röckel verpflichtet,die Ware sofort

an Werbetechnik Röckel oder einen von Werbetechnik Röckel beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben.

Darüber hinaus ist Werbetechnik Röckel oder ein von Werbetechnik Röckel

beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Kunden zu betreten.

Nach vorheriger schriftlicher Anzeige ist Werbetechnik Röckel innerhalb von 7

Tagen nach Zugang des diesbezüglichen Schreibens berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt bestehende Ware und mögliche andere Sicherheiten nach eigenem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Kunde hat Werbetechnik Röckel von allen Zugriffen Dritter auf das Eigentum von Werbetechnik Röckel

– insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmen – sowie von allen am Eigentum von Werbetechnik Röckel eintretenden Schäden zu

unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die Werbetechnik Röcke ldurch einen Verstoß

gegen diese Verpflichtungen entstehen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. einer Weiterverwendung an  Werbetechnik Röckel ab. 

Werbetechnik Röckel verpflichtet sich für den Fall, dass der Betrag der im voraus

abgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als

20% übersteigt, einen darüber hinausgehenden Überschuss der Außenstände auf

Verlangen des Kunden nach Auswahl von Werbetechnik Röckel freizugeben.

Der Kunde ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Werbetechnik Röckel nachkommt, zur Einziehung der Forderungen aus der ordnungsgemäßen

Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung bis zu einem jederzeit möglichen Widerruf durch Werbetechnik Röckel ermächtigt.

Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Kunden zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Der Kunde hat nicht das Recht, durch Abtretung über seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung zu verfügen und hat auf ausdrückliches Verlangen von Werbetechnik Röckel seinen Schuldnern

eine Forderungsabtretung anzuzeigen.

 

Rücktritt
Werbetechnik Röckel kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,

a) wenn Werbetechnik Röckel wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrungoder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare

Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Auftragslieferung

nicht durchführen kann, es sei denn, der Hinderungsgrund liegt in der eigenen Verantwortung von Werbetechnik Röckel


b) wenn Werbetechnik Röckel ohne eigenes Verschulden erst nach

Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. 

Werbetechnik Röcke list auch berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen.

Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, ist Werbetechnik Röckel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Verlust von Daten, Fotos oder Filmen

PPS. haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Fotos, Dias oder Filmen, sofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Werbetechnik Röckel beruht.

Die Haftung beschränkt sich auf den reinen Materialwert des überlassenen

Gegenstandes.

Werbetechnik Röckel erstellt keinerlei Sicherheitskopien (Back-Up) hinsichtlich

übergebener Dateien und Daten. Der Kunde ist aus Gründen des Schutzes von

Datenverlust seinerseits zur Erstellung solcher Sicherheitsdateien vor der

Weitergabe von auf Speichermedien gespeicherten Dateien an Werbetechnik

Röckel verpflichtet.

 

Mangelrügen
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Auftragsarbeiten unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Arbeit als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen PPS. sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestelltwerden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Soweit  Werbetechnik Röckel durch Zulieferer

Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. 

Werbetechnik Röckel ist selbstverständlich bestrebt, äußerste Maßgenauigkeit

· 

Mängelansprüche

Auftragsarbeiten, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind in angemessener Frist nach von Werbetechnik Röckel wahlweise nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Schlägt eine Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger

Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, insbesondere unsachgemäßer Montage- oder Reparaturarbeiten seitens Dritter oder des
Kunden, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten nach Abnahme; § 438 Abs.1 Nr.2 und § 634a Abs.1 Nr.2 BGB bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

·        Schadenersatzansprüche und Haftungsbeschränkung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

·        Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl von
Werbetechnik Röcke lHeilbronn oder der Geschäftssitz des

Kunden. Gerichtsstand ist auch dann Heilbronn, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

·        Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Werbetechnik Röckel  16.10.2018

 

gsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss, Einsicht in den Vertragstext, Bestelleingangsbestätigung
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über den Shop.

Wir speichern den Vertragstext entsprechend der  von ihnen übermittelten Daten. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail, die noch einmal alle relevanten Daten des Vertragsschlusses enthält. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen allerdings nicht unmittelbar bei uns abrufbar.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie ggf. Nachnahmegebühren.

§4 Lieferung
(1) Alle angebotenen Artikel werden, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, nach Zahlungseingang versandfertig.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Bestellbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Nachnahmezahlungen sind mit Erhalt der Ware fällig.
(3) Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(4) Ist der Käufer Unternehmer geht das Risiko und die Gefahr der Versendung über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikkooperationspartner übergeben worden ist.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, so behalten wir uns das Recht für den Fall, dass wir eine Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, vor, nach unverzüglicher Information des Kunden eine neue angemessene Lieferfrist zu bestimmen. Ist der bestellte Artikel auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir bei Unternehmern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so ist dieser berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgte eine Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware von Unternehmern mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.


Unternehmer im Sinne dieser AGB müssen die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Unterlässt der Unternehmer dies, so ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen . Verdeckte Mängel sind uns von Unternehmern innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§7 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt hiervon unberührt. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

WERBETECHNIK-RÖCKEL | werbetechnik-roeckel@gmx.de